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E-Rechnungspflicht-Check: DE, PL, BE, FR kostenlos
In Deutschland, Polen, Belgien und Frankreich müssen die meisten Unternehmen E-Rechnungen bereits empfangen können, während die Pflicht zur Ausstellung je nach Land, Größe und Umsatz zwischen 2026 und 2028 greift. Beantworten Sie ein paar Fragen und sehen Sie, ob Empfang und Ausstellung für Sie gelten, seit oder ab wann – und was als Nächstes zu tun ist.
Ihre Pflichten prüfen
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Allgemeine Informationen, Stand Oktober 2026, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie Ihre Situation mit Ihrer Steuerberatung.
Wichtige Fristen
Die wichtigsten Termine je Land im Überblick. Die polnischen Fristen gelten nach dem geänderten Umsatzsteuergesetz.
| Pflicht | Datum |
|---|---|
| Empfang: alle Unternehmen, auch Kleinunternehmer | 1. Januar 2025 |
| Ausstellung: Gesamtumsatz 2026 über 800.000 € | 1. Januar 2027 |
| Ausstellung: alle übrigen Unternehmen (außer Kleinunternehmer) | 1. Januar 2028 |
| Pflicht | Datum |
|---|---|
| Empfang in KSeF: alle Umsatzsteuerpflichtigen | 1. Februar 2026 |
| Ausstellung: Bruttoumsätze 2024 über 200 Mio. PLN | 1. Februar 2026 |
| Ausstellung: alle übrigen Steuerpflichtigen | 1. April 2026 |
| Ausstellung: Ausgangsrechnungen bis 10.000 PLN brutto pro Monat | 1. Januar 2027 |
| Verwaltungssanktionen für Rechnungen außerhalb von KSeF | 1. Januar 2027 |
| Pflicht | Datum |
|---|---|
| Empfang und Ausstellung über Peppol (inländisches B2B) | 1. Januar 2026 |
| Bußgelder nach Ende der Toleranzphase möglich | 1. April 2026 |
| Ende der Toleranz für Self-Billing | 30. Juni 2026 |
| Pflicht | Datum |
|---|---|
| Empfang: alle in Frankreich ansässigen, registrierten Unternehmen | 1. September 2026 |
| Ausstellung und E-Reporting: Großunternehmen und ETI | 1. September 2026 |
| Ausstellung und E-Reporting: PME, Kleinst- und Mikrounternehmer | 1. September 2027 |
So funktioniert der Check
Der Check vergleicht Ihre Antworten mit den oben genannten Regeln und dem heutigen Datum; ist ein Termin verstrichen, wechselt der Status von „gilt ab“ zu „gilt seit“. Betrachtet werden inländische B2B-Rechnungen und der Empfang von E-Rechnungen Ihrer Lieferanten; grenzüberschreitende Rechnungen, Rechnungen an die öffentliche Hand und branchenspezifische Ausnahmen werden nicht bewertet. Verstehen Sie das Ergebnis als Ausgangspunkt für das Gespräch mit Ihrer Steuerberatung und Ihrem Softwareanbieter, nicht als abschließende Entscheidung.
Häufige Fragen
Müssen auch kleine Unternehmen E-Rechnungen empfangen?
In Deutschland muss jedes Unternehmen, auch Kleinunternehmer, seit dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können. In Polen empfangen alle Umsatzsteuerpflichtigen Rechnungen seit dem 1. Februar 2026 über KSeF, in Belgien laufen inländische B2B-Rechnungen seit dem 1. Januar 2026 über Peppol. In Frankreich muss jedes dort ansässige, umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen ab dem 1. September 2026 E-Rechnungen empfangen können.
Ist eine PDF per E-Mail eine E-Rechnung?
Nein. In Deutschland ist eine reine PDF keine E-Rechnung: Gültig sind XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1 mit dem Profil EN 16931 oder höher. Belgien nutzt Peppol BIS Billing 3.0 im Peppol-Netzwerk, Polen nutzt KSeF, und in Frankreich laufen E-Rechnungen über eine Plateforme Agréée.
Ab wann müssen deutsche Unternehmen E-Rechnungen ausstellen?
Unternehmen mit einem Gesamtumsatz 2026 über 800.000 € müssen ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen ausstellen, alle anderen ab dem 1. Januar 2028; bis dahin sind Papier- oder PDF-Rechnungen mit Zustimmung des Empfängers zulässig. Kleinunternehmer nach §19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen, und Rechnungen bis 250 € brutto sind ausgenommen.
Welche KSeF-Fristen gelten in Polen?
Nach dem geänderten polnischen Umsatzsteuergesetz stellen Steuerpflichtige mit Bruttoumsätzen 2024 über 200 Mio. PLN seit dem 1. Februar 2026 Rechnungen in KSeF aus, alle anderen seit dem 1. April 2026. Für Unternehmen, deren Ausgangsrechnungen in der Regel höchstens 10.000 PLN brutto pro Monat betragen, gilt eine Übergangserleichterung bis zum 1. Januar 2027. Verwaltungssanktionen für Rechnungen außerhalb von KSeF gelten ab dem 1. Januar 2027.
Drohen in Belgien schon Bußgelder?
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 müssen inländische B2B-Rechnungen zwischen in Belgien umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen über Peppol gesendet und empfangen werden. Die Toleranzphase ohne Bußgelder endete am 31. März 2026, seit dem 1. April 2026 können Bußgelder verhängt werden; die Toleranz für Gutschriften im Self-Billing endete am 30. Juni 2026.
Was ändert sich in Frankreich ab September 2026?
Ab dem 1. September 2026 muss jedes in Frankreich ansässige, umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen E-Rechnungen über eine Plateforme Agréée empfangen können; große Unternehmen und ETI müssen zudem E-Rechnungen ausstellen und E-Reporting betreiben. PME, Kleinstunternehmen und Mikrounternehmer folgen am 1. September 2027. Die offiziellen Bußgelder betragen 50 € pro nicht konformer Rechnung und 500 € pro fehlender E-Reporting-Übermittlung, jeweils gedeckelt auf 15.000 € pro Jahr.
